Steuerstreit am EuroAirport definitiv beigelegt

20.12.2017   EAP Politik

Bundesrat Ignazio Cassis und Frankreichs Aussenminister Jean-Yves Le Drian haben in der Frage des Steuerregimes am EuroAirport einen Schlusspunkt gesetzt. Das Abkommen mit den neuen Regelungen für Unternehmen im Schweizer Bereich des EuroAirport gilt ab 1. Januar 2018.

Noch steht die offizielle Benachrichtigung aus, dass Frankreich das Abkommen ratifiziert hat. Nachdem die französische National­versammlung dem Abkommen am Montag  zugestimmt hatte, sei diese Notifizierung aber eine Formalität, schreibt das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Auch in der französischen Nationalversammlung war nun davon die Rede, dass eine fast 70jährige Investitionen bremsende Unsicherheit bereinigt werde. Der französische Senat hatte das Abkommen bereits im November genehmigt.

Ein Kernpunkt des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich für den Flughafens ist eine Kapitalsteuer, die Firmen im Schweizer Sektor an den Kanton Basel-Stadt bezahlen sollen. Im Gegenzug werden sie von den hohen lokalen französischen Steuern befreit, so das eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Ohne spezielle Vereinbarung gälte auf französischem Boden grundsätzlich französisches Recht. Der alte Staatsvertrag von 1949 für den EuroAirport hatte nicht alle Fragen geregelt, sodass sich an den Steuerfragen ein Konflikt entwickelte. Zu arbeitsrechtlichen Differenzen wurde bereits 2012 eine einvernehmliche Lösung gefunden.