Steuerstreit am EuroAirport endet voraussichtlich bald

08.12.2016   

Im Rahmen der jährlichen politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Frankreich hat Staatssekretär Yves Rossier am 2. November 2016 in Paris seinen Amtskollegen Christian Masset, Generalsekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung, getroffen. An diesem Treffen konnten die anfangs 2016 aufgenommenen bilateralen Verhandlungen zu den offenen Fragen zur Besteuerung der am EuroAirport angesiedelten Unternehmen beendet werden. Das Abkommen wurde von den Chefunterhändlern der beiden Staaten, Rossier und Masset, paraphiert. In einem nächsten Schritt erfolgt die Unterzeichnung und Ratifizierung, die nach den jeweiligen internen Verfahren der beiden Staaten erfolgen.

Das Abkommen konkretisiert die Themen, auf die sich Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und der französische Präsident François Hollande am 23. Januar 2016 in Colmar in einer gemeinsamen Erklärung geeinigt hatten. Es schafft eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich und damit Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung des Flughafens und seiner Aktivitäten. Mit der neuen Regelung bleibt die globale Steuerbelastung der Unternehmen im Schweizer Sektor des EuroAirport vergleichbar mit der heutigen Belastung.

Folgende Regelungen sind im Staatsvertrag definiert:

  • Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des EAP;
  • Aufteilung der Unternehmenssteuereinnahmen des EAP zwischen der Schweiz und Frankreich unter Berücksichtigung aller Akteure;
  • Kompensation des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde DGAC (Direction Générale de l’Aviation Civile) im Schweizer Sektor des Flughafens;
  • Anwendung der französischen Einkommenssteuer und der Schweizer Kapitalsteuer auf Unternehmen im Schweizer Sektor. Damit fallen die wichtigsten französischen Neben- und Lokalsteuern weg, da das Schweizer Regime der Kapitalsteuer als gleichwertig angesehen wird.

In einer Medienmitteilung vom 4. November 2016 drückt die Direktion des EuroAirports ihre Freude über die Paraphierung des Staatsvertrags aus und dankt den beiden Staaten sowie all seinen Partnern, auf lokaler und nationaler Ebene, in Frankreich und in der Schweiz für ihr Engagement, das mit der Paraphierung des Staatsvertrags zu einer rechtssicheren Lösung für das gesamte Steuerdossier am Flughafen geführt hat.

Quellen:

Die endgültige Klärung der Steuerfrage ist von grösster Bedeutung für den EuroAirport und für die am Standort ansässigen Unternehmen. Der Staatsvertrag stärkt die Rechts- und Planungssicherheit am Standort und schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit sich der EuroAirport in seinem wettbewerbsfähigen Umfeld weiter entwickeln kann. Die Attraktivität des Standorts wird nachhaltig gesichert und die volkswirtschaftliche Bedeutung des EuroAirport als eine vitale Drehscheibe für die ganze Dreiländerregion bestätigt.