EuroAirport will die Umsetzung der verschärften Lärmschutz-Massnahmen in den Nachtstunden

01.04.2013   EAP Umweltfragen

Am 8. März 2013 bestätigte der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse seinen Entscheid vom 26. November 2010 zu verschärften Lärmschutzmassnahmen in den Nachtstunden. Er will nun die Umsetzung spätestens ab dem Sommerflugplan 2014. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse einer Studie, welche im Jahr 2012 gemäss den Europäischen Richtlinien durchgeführt wurde. Diese Studie war notwendig als Teil des Verfahrens zur verbindlichen Umsetzung der bereits bekannt gegebenen verschärften Massnahmen. Mit dieser auf Sommer 2014 geplanten Umsetzung werden laute Flugzeuge in den Nachtstunden und an Sonntagen und gemeinsamen (CH und F) Feiertagen verboten.

Ende November 2010 hatte der EuroAirport vier neue Lärmschutzmassnahmen bekannt gegeben. Zwei dieser Massnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Erhöhung der Gebühren während der Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen
  • Ablehnung der Landung von nicht geplanten Flügen am EuroAirport zwischen 23.00 und 06.00 Uhr, ausser in in Notfällen

Dank der Studie, die im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt wurde, können die verschärften Massnahmen nun in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers umgesetzt werden. Dadurch werden die Bedingungen des Betriebs an EuroAirport formal geändert und die Nichteinhaltung der Massnahmen kann sanktioniert werden.

Gemäss dem vorgesehenen Terminplan können die zwei verschärften Massnahmen ab Sommer 2014 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um:

  • Verbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr für alle Flugzeuge, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 10 EPNdB* (derzeit 5 EPNdB*) unterschreiten. Diese Einschränkung geht sogar weiter als die am 26. November 2010 verabschiedete Massnahme, die das Verbot von Flugzeugen vorsah, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 8 EPNdB* unterschreiten.
  • Verbot an Sonntagen und gemeinsamen französisch-schweizerischen Feiertagen vor 9.00 und nach 22.00 Uhr für alle Flugzeuge, deren Lärmbescheinigung einen Überflugwert von 97 EPNdB* oder mehr aufweist.

Die Umsetzung der verschärften Massnahmen durch einen Ministerialerlass obliegt der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC und erfolgt in Abstimmung mit der unabhängigen französischen Fluglärm-Überwachungsinstanz ACNUSA (Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires).

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* EPNdB = „EFFECTIVE PERCEIVED NOISE decibel“ – dient der Zertifizierung von Strahlflugzeugen. Dieser Wert stellt den äquivalenten gleichförmigen Lärmpegel über die genormte Dauer von 10 Sekunden mit einer Schallenergie dar, die der lautesten Phase beim Vorbeifliegen eines Flugzeugs entspricht.