Erste Bilanz zu den neuen Massnahmen zur Lärmreduzierung

06.03.2022   

Am 1. Februar 2022 traten die neuen Massnahmen in Kraft, welche bereits bestehende Betriebsbeschränkungen ergänzen. Sie verbieten geplante Abflüge zwischen 23:00 Uhr und Mitternacht sowie Starts und Landungen von lauten Flugzeugen (Kapitel 3 mit einer Lärmmarge von weniger als 13 EPNdB (Effective Perceived Noise Decibel)) in den Stunden zwischen 22:00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 05:00 und 06:00 Uhr.

Eine erste Bilanz seit Inkrafttreten des neuen Erlasses präsentiert sich positiv. Im Monat Februar 2022 gab es keine geplanten Starts nach 23:00 Uhr und nur sieben verspätete Abflüge nach 23:00 Uhr.

Es wird derzeit durch die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC untersucht, ob diese Verspätungen vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen zu verantworten sind oder nicht. Laut Betriebserlass sind verspätete Starts nach 23:00 Uhr im Falle von Verspätungen, die nicht vom Luftfahrtunternehmen zu verantworten sind, zulässig.

Im Vergleich zu den Vorjahren präsentieren sich die Zahlen der Start zwischen 23.00 und 24:00 Uhr wie folgt:

Monatgeplante Startsdurchgeführte Starts
Februar 2019 71 85
Februar 2020 75 79
Februar 2021 68 64
Februar 2022 0 7

Interessant wird es sein, zu beobachten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird, in denen bekanntlich ein markanter Anstieg des Flugverkehrs, auch ab dem EuroAirport, erwartet wird.