Einsatz der Schweizer Armee und Schutz des Luftraums über der Nordwestschweiz im Rahmen des OSZE-Ministerrates 2014

21.10.2014   Spezialflüge

Die Schweiz hat 2014 den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) inne. Somit ist sie auch zuständig für die Organisation des jährlichen Ministerratstreffens. Dieses findet am 4. und 5. Dezember 2014 in Basel statt.

Die Konferenz erfordert umfassende Sicherheitsmassnahmen, weshalb der Bundesrat und das Parlament einem subsidiären Einsatz der Armee zugestimmt haben. Während maximal acht Tagen unterstützen bis zu 5000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst die zivilen Behörden bei der Gewährleistung der Sicherheit.

In einem Radius von 25 Meilen (rund 46 km) um das Zentrum von Basel ist der Flugverkehr vom 2. Dezember 08.00 Uhr bis 5. Dezember 2014 23.59 Uhr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten auch für grenznahe Gebiete von Frankreich und Deutschland. An- und Abflüge zu den Flugplätzen und Heliports innerhalb der Sicherheits-Zone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet hat. So dürfen Sichtflüge nur auf vorgegebenen Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Schweizer Luftwaffe. Diese erteilt nur dann eine Erlaubnis zum Befliegen der Sichtflug-Routen, wenn vorher Pilot und Luftfahrzeug akkreditiert wurden. Die genauen Vorgaben und das Verfahren zur Akkreditierung sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS usw.) zu entnehmen.

Zur Unterstützung der zivilen Behörden führt die Schweizer Luftwaffe auch Transport- und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propellerflugzeugen und Kampfjets durch. Es ist deshalb in der Region Basel teilweise mit einer beträchtlichen Zunahme von militärischen Flugbewegungen zu rechnen, sowie mit einer erhöhten Militärpräsenz in der Nähe von Flugplätzen.

Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten ab dem 2. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle Regelungen.