Nach einer Grundüberholung bei Jet Aviation wartet die DC-6A D-ABAZ der Elbeflug zusammen mit ihrer Schwestermaschine D-ABAY auf Aufträge, die jedoch nie eingehen werden. Es wird unklar bleiben, ob Elbeflug überhaupt jemals fliegen sollte oder lediglich einem kapitalen Wirtschaftsbetrug diente. Die Investoren sahen von zehn Millionen Mark Startkapital letztendlich keinen Pfennig mehr, während die Besitzer der Airline satte Gehälter bezogen und die meisten Mittel zweckfremd verschwinden liessen. 1971 wurde das Eigentum des Elbeflug-Besitzers gerichtlich konfisziert. Elbeflug wird im folgenden Jahr amtlich als bankrott erklärt.