Auf Wunsch der Schweizer Behörden hat der Präfekt des Departements Haut-Rhin, wie schon bei ähnlichen Anlässen zuvor, das Nacht­flugverbot für die Nacht vom 18. auf den 19. Mai mit einer Ausnahme­bewilligung aufgehoben. Dagegen gab es kaum Einspruch von Fluglärm- und Flughafengegnern, obwohl die Flugzeuge aus operationellen Gründen auf der Piste 15 in Richtung Stadt starten mussten. Aber wer will denn schon die Fussballfans verärgern?