Bei der Bemalung der HB-AAG blieb vorerst unbemerkt, dass die Abmessungen des Schweizerkreuzes nicht stimmen. Die Seitenverhältnisse des Kreuzes sind jedoch im «Wappenschutzgesetz» genau definiert. Rechtzeitig vor der Ablieferung der Maschine nach Basel-Mulhouse wird der Fehler korrigiert.