Eine der Gläubigerbanken hatte anfangs 1972 verlangt, die drei am Flughafen Basel-Mulhouse zurückgebliebenen Boeing 720 D-ACIS, D-ACIT, D-ACIP der Calair seien zu beschlagnahmen. Das Zivilgericht Huningue gab diesem Verlangen am 6. März 1972 statt und beauftragte die Jet Aviation AG, die Flugzeuge bis auf weiteres zu betreuen und in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.