Die Meldungen über die zu tief fliegende Ju 52 beschäftigen auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL und letztlich wohl die Juristen. Das Tattoo hatte vorgängig eine Bewilligung für tiefere Überflüge beantragt, jedoch nicht erhalten. Die französischen Radardaten werden nun ausgewertet, um den exakten Flugweg zu rekonstruieren.