RNAV-Verfahren 2019: Analyse der Flugspuren zeigt Handlungsbedarf

08.08.2019   EAP Umweltfragen

Um den Flugverkehr möglichst sicher und möglichst über bevölkerungsarme Gebiete zu führen, wird seit Februar 2019 bei Instrumenten­abflügen nach dem satelliten­gestützten Flächen­navigations­verfahren (RNAV) geflogen. Bei diesem Verfahren orientiert sich der Pilot nicht mehr an bodengestützten Navigations­systemen, sondern an virtuellen Wegpunkten, die per Satellitendaten (GPS) definiert werden. Damit werden zwei Ziele verfolgt, die Konzentration der Flugspuren sowie die Führung der Flugrouten über möglichst dünn besiedeltem Gebiet.

Die Auswertung nach den ersten drei Monaten zeigt nun allerdings, dass dieses Abflugverfahren nach Süden ab Piste 15 schnellst­möglich justiert werden muss. Die Flugspuren haben sich ungeplant nach dem Start ab Piste 15 um rund 150 Meter nach Süden verschoben. Dies führt in der Gemeinde Allschwil zu einer Mehrbelastung. Im zweiten Teil des Abflugverfahrens kommt es zu einer weiteren Verschiebung von bis zu 500 Metern, was insbesondere die Gemeinde Schönenbuch betrifft.

Der EuroAirport sowie die französischen Flugsicherungsbehörde (DSNA) halten fest, dass diese Verschiebung nach Süden weder beabsichtigt noch geplant war und deshalb so schnell als möglich korrigiert werden muss. Für Matthias Suhr, Direktor des EuroAirport ist klar: «Das Ergebnis, das zu einer Lärmbelastung für mehr Menschen führt, ist nicht akzeptabel. Die Abflugrouten sind wieder über das weniger dicht besiedelte Gebiet zurückzuführen“.

Nach der Analyse im Mai haben der EuroAirport und die DSNA sofort reagiert. In Zusammenarbeit mit dem Chefpiloten einer am EuroAirport stark vertretenen Fluggesellschaft wurden bereits Möglichkeiten einer Anpassung geprüft. Ziel ist es, das Abflugverfahren so zu definieren, dass die Starts nach Westen wieder konsequent über möglichst dünn besiedeltes Gebiet zurückgeführt werden.

Vor der Einführung eines korrigierten Verfahrens müssen allerdings die hierfür vorgesehenen Instanzen konsultiert werden. In Frankreich sind dies die Commission Consultative de l’Environnement (CCE) und die Autorité de contrôle des nuisances aéroportuaires (ACNUSA). In der Schweiz wird die Fluglärm­kommission (FLK) eingebunden. Die Konzeptions­phase soll bis Ende 2019 abgeschlossen werden. Danach findet eine Konsultation statt, so dass das korrigierte Verfahren nach einer Überprüfung und mehreren Testflügen im Verlaufe des Jahres 2020 eingeführt werden kann.