Lärmgrenzwerte auf Schweizer Gebiet eingehalten

26.12.2018   

Das Objektblatt für den EuroAirport gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet den EuroAirport, alle drei Jahre einen Nachweis über die Lärmbelastung des Flughafens zu erstellen und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Überprüfung einzureichen. Die Berechnungen für den Lärmnachweis werden im Fall des EuroAirport von den Fachstellen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC erstellt.

Der am 18. Dezember 2018 veröffentlichte Beurteilungsbericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2016. Die präsentierten Schlussfolgerungen sind mit den Erkenntnissen des EuroAirport deckungsgleich: Auf Schweizer Gebiet werden die Immissionsgrenzwerte überall und zu jeder Zeit eingehalten, doch gibt es eine Zunahme der Lärmbelastung in den Nachtstunden von 23:00 bis 24:00 Uhr.

 

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