Studie zur Prüfung verstärkter Lärmschutzmassnahmen lanciert
10.09.2019
Der EuroAirport will den Lärmschutz nach 23:00 Uhr proaktiv weiter verstärken, dies um dem Bedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer nach Nachtruhe entgegenzukommen
Konkretisiert wurde dies im März dieses Jahres mit der Aufnahme einer Studie des ausgewogenen Ansatzes als eine der Massnahmen im aktuellen PPBE Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement (Lärmschutzplan Frankreichs). Die umfassende Studie, in der zahlreiche Lärmschutzmassnahmen geprüft werden, ist nun lanciert.
In einem ersten Schritt werden ab September 2019 über 90 Flughafenpartner, inklusive Vertreter von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften und Anrainerverbänden interviewt. Durchgeführt wird die Studie von zwei unabhängigen Beratungsfirmen, welche auf Untersuchungen in den Bereichen der Luftfahrt, der Raumplanung und der Nachhaltigkeit spezialisiert sind: CGX AERO aus Frankreich und EBP aus der Schweiz. Die Ergebnisse der Studie liegen Anfang 2020 vor.
Die Ergebnisse der Interviews sollen anfangs 2020 vorliegen und in die Analyse der Studie einfliessen. Berücksichtigt werden unter anderem auch der aktuelle Lärmvorsorgeplan PPBE Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement, der geltende Lärmschutzplan PGS Plan de Gêne Sonore» und der Lärmbelastungsplan PEB Plan d’Exposition, ein französisches Planungsinstrument für die Raumplanung, sowie als Schweizer Pendant dazu die geltende Reglementierung des Lärmbelastungskatasters des Flughafens Basel-Mulhouse entsprechend der LSV Lärmschutzverordnung der Schweiz.
Nach Vorliegen des Schlussberichts wird der EuroAirport im ersten Semester 2020 darüber entscheiden, welche verstärkten Massnahmen den Behörden zur Prüfung vorgeschlagen werden. Es folgen verschiedene öffentliche Auflageverfahren auf lokaler und europäischer Ebene: Die Studie muss der Europäische Kommission vorgelegt werden. Der endgültige Entscheid liegt schlussendlich beim französischen Verkehrsministerium. Die Einführung der Massnahmen und die dafür notwendigen Anpassungen des Betriebsreglements erfolgen per Ministerialerlass.