Studie zur Prüfung verstärkter Lärmschutzmassnahmen lanciert

10.09.2019   

Der EuroAirport will den Lärmschutz nach 23:00 Uhr proaktiv weiter verstärken, dies um dem Bedürfnis der Flughafen­anrainerinnen und -anrainer nach Nachtruhe entgegen­zukommen

Konkretisiert wurde dies im März dieses Jahres mit der Aufnahme einer Studie des ausgewogenen Ansatzes als eine der Massnahmen im aktuellen PPBE Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement (Lärmschutzplan Frankreichs). Die umfassende Studie, in der zahlreiche Lärmschutz­massnahmen geprüft werden, ist nun lanciert.

In einem ersten Schritt werden ab September 2019 über 90 Flughafen­partner, inklusive Vertreter von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften und Anrainer­verbänden interviewt. Durchgeführt wird die Studie von zwei unabhängigen Beratungsfirmen, welche auf Untersuchungen in den Bereichen der Luftfahrt, der Raumplanung und der Nachhaltigkeit spezialisiert sind: CGX AERO aus Frankreich und EBP aus der Schweiz. Die Ergebnisse der Studie liegen Anfang 2020 vor.

Die Ergebnisse der Interviews sollen anfangs 2020 vorliegen und in die Analyse der Studie einfliessen. Berücksichtigt werden unter anderem auch der aktuelle Lärmvorsorgeplan PPBE Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement, der geltende Lärmschutzplan PGS Plan de Gêne Sonore» und der Lärmbelastungsplan PEB Plan d’Exposition, ein französisches Planungs­instrument für die Raum­planung, sowie als Schweizer Pendant dazu die geltende Reglementierung des Lärm­belastungs­katasters des Flughafens Basel-Mulhouse entsprechend der LSV Lärm­schutz­verordnung der Schweiz.

Nach Vorliegen des Schlussberichts wird der EuroAirport im ersten Semester 2020 darüber entscheiden, welche verstärkten Massnahmen den Behörden zur Prüfung vorgeschlagen werden. Es folgen verschiedene öffentliche Auflageverfahren auf lokaler und europäischer Ebene: Die Studie muss der Europäische Kommission vorgelegt werden. Der endgültige Entscheid liegt schlussendlich beim französischen Verkehrsministerium. Die Einführung der Massnahmen und die dafür notwendigen Anpassungen des Betriebsreglements erfolgen per Ministerialerlass.

Medienmitteilung des EAP vom 10.09.2019